Vita
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Versicherungsmathematik in der betrieblichen Altersversorgung
(Bestellungsstelle: IHK für München und Oberbayern)
Die Industrie und Handelskammer bestellt gemäß § 36 Gewerbeordnung auf Antrag Sachverständige für bestimmte Sachgebiete auf Basis der jeweiligen IHK-Satzung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bzw. nach den Richtlichinen der Sachverständigen ordnung.
Die "öffentliche Bestellung" ist keine Berufsbezeichnung; sie ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Dabei muss der IHK-Sachverständige seine Aufgaben
unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch
erbringen.
Gemäß § 2 der Satzung der IHK für München und Oberbayern über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen hat die öffentliche Bestellung den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit, besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen. Dabei umfasst die öffentliche Bestellung die Erstattung von Gutachten und anderen Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfung, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche Tätigkeiten.
Die öffentliche Bestellung ist auf 5 Jahre befristet und nicht auf den Bezirk der bestellenden Industrie- und Handelskammer beschränkt. Weitere Informationen können der Homepage des Instituts für das Sachverständigenwesen (IfS) oder der IHK für München und Oberbayern entnommen werden.
» Zur Homepage des IfS..............» Zur Sachverständigen-Website der IHK München/Oberbayern